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Der 1.1.2009 stellt die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen vor eine besondere Herausforderung. Spätestens zu diesem Termin muss die Buchführung von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung umgestellt werden (§ 1 NKFEG NRW). Die Umstellung kann auch früher, jeweils zum Beginn eines Haushaltsjahres vorgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Zum Ende eines Haushaltsjahres ist ein kaufmännischer Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung - aufzustellen und um einen Lagebericht zu ergänzen. In Nordrhein-Westfalen hat ein Teil der Kommunen die Umstellung bereits vollzogen. Was können wir für Sie tun? Benötigen Sie unsere Unterstützung bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz, der Umstellung der Buchführung oder der Aufstellung des ersten Jahresabschlusses nach NKF? Durch unsere engagierte Beratungsleistung ermöglichen wir Ihnen eine erfolgreiche und effiziente Umstellung der Buchführung. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses kann ein Wirtschaftsprüfer beauftragt werden (Gemeindeordnung des Landes NRW). Sie wünschen, dass Ihre Eröffnungsbilanz oder Ihr Jahresabschluss nach NKF von uns zuverlässig und schnell geprüft wird? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. [ Zurück ] |
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